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Schwangerschaftskontrollen

Synonyme: Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsvorsorge

In der Schweiz hat jede werdende Mutter einen Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme oder einen Arzt während der Schwangerschaft, bei der Geburt und während einigen Wochen nach der Geburt, dem sogenannten Wochenbett. Die Betreuung der Schwangeren während der Schwangerschaft erfolgt im Rahmen der sogenannten Schwangerschaftskontrollen. Durch sorgfältige und regelmässige Schwangerschaftskontrollen ist es möglich, Risiken und durch die Schwangerschaft bedingte Erkrankungen sowohl bei der Mutter als auch beim Kind frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu behandeln.

Gründe für die Durchführung regelmässiger Schwangerschaftskontrollen

Dank einer ganzen Reihe von vorbeugenden Untersuchungen und Massnahmen sind Schwangerschaft und Geburt in Industrieländern wie der Schweiz heute für Mutter und Kind sehr sicher geworden. Trotzdem muss weiterhin bei einem gewissen Prozentsatz an Schwangerschaften mit Problemen gerechnet werden. Leider weiss man im Voraus meistens nicht, bei welchen Schwangeren Komplikationen auftreten werden. Deshalb werden alle schwangeren Frauen in regelmässigen Untersuchungen, den sogenannten Schwangerschaftskontrollen, auf Probleme getestet, damit die wenigen Schwangeren, die von einer Komplikation betroffen sind, frühzeitig erkannt und Massnahmen ergriffen werden können.

Eine regelmässige und exakte Überwachung der Schwangeren kann die Rate an Frühgeburten, also an Geburten vor Vollendung der 37. von 40 Schwangerschaftswochen, senken. Blutuntersuchungen in der Schwangerschaft auf Infektionen, wie beispielsweise Röteln, Toxoplasmose, HIV oder Hepatitis B, können allfällige Gefahren für das Kind aufzeigen oder umgekehrt die Schwangere beruhigen, dass keine Gefahr für ihr ungeborenes Kind besteht. Viele Fehlbildungen des Kindes können schon während der Schwangerschaft im Rahmen von Schwangerschaftskontrollen erkannt werden. Bei gewissen Fehlbildungen kann die Geburt an einem Zentrum mit Kinderklinik und Säuglingsintensivpflegestation notwendig sein. Auf diese Weise ermöglicht eine Früherkennung von Fehlbildungen eine frühzeitige Planung der Geburt, was für das Kind und die Mutter während und direkt nach der Geburt die bestmögliche medizinische Betreuung gewährleistet. Durch regelmässige Schwangerschaftskontrollen wird auch das Wachstum des ungeborenen Kindes engmaschig überwacht. Damit können sowohl ein Wachstumsrückstand als auch ein übermässiges Wachstum des Kindes, welche beide bei verschiedenen Erkrankungen der Mutter oder des Kindes möglich sind, frühzeitig erkannt und entsprechende Massnahmen ergriffen werden.

Die sogenannte Schwangerschaftsdiabetes ist durch Blutzucker-Tests feststellbar. Ein unerkannter Schwangerschaftsdiabetes kann zu grossen, übergewichtigen Neugeborenen, Fehlbildungen bei den Kindern und plötzlichen Todesfällen der Kinder in der Spätschwangerschaft führen. Eine frühzeitige Feststellung eines eventuellen Schwangerschaftsdiabetes und eine frühzeitige Therapie sind von grosser Wichtigkeit, da mit einer entsprechenden Behandlung der Schwangeren diese teils schwerwiegenden Folgen beim Kind verhindert werden können. Ein weiteres Problem in der Schwangerschaft, das im Rahmen von Schwangerschaftskontrollen rechtzeitig erkannt und behandelt werden sollte, ist der durch eine Schwangerschaft hervorgerufene Bluthochdruck, im Volksmund in seiner schwerwiegendsten Ausprägung auch Schwangerschaftsvergiftung genannt, der sowohl für Mutter als auch Kind lebensbedrohlich sein kann.

An erster Stelle steht bei jeder Schwangerschaftskontrolle aber die Bestätigung einer normalen Schwangerschaft, eines normalen Wachstums, eines normalen Ultraschallbefundes und das Miterleben der Entwicklung des werdenden Lebens, das mittels Ultraschall sichtbar gemacht werden kann. So kann bereits in der Schwangerschaft eine enge Beziehung und Bindung der Eltern an das ungeborene Kind.

Vorgesehene Anzahl von Schwangerschaftskontrollen in der Schwangerschaft

In unkomplizierten Schwangerschaften reichen in der Regel sieben Schwangerschaftskontrollen bis zum Geburtstermin aus. Diese werden von den Krankenkassen in der Schweiz übernommen. Sobald aber der Verdacht auf ein Problem oder ein Problem wie Blutungen, vorzeitige Wehen, ein Schwangerschaftsdiabetes, eine Schwangerschaftsvergiftung oder Infektionen besteht, müssen zusätzliche Schwangerschaftskontrollen durchgeführt werden, deren Kosten in diesen Fällen dann auch von den Krankenkassen übernommen werden.

In der Schweiz gehen die meisten Schwangeren im zweiten Schwangerschaftsmonat zur ersten Untersuchung zum Frauenarzt, sobald sie den ersten Verdacht oder sogar schon ein positives Ergebnis im selbst durchgeführten Schwangerschaftstest haben. In der ersten Schwangerschaftshälfte, also etwa bis zur 20. Schwangerschaftswoche, sind Schwangerschaftskontrollen alle 4 bis 5 Wochen üblich. Danach bis zur etwa 33. Schwangerschaftswoche erfolgen die Schwangerschaftskontrollen im Normalfall etwa alle 3 bis 4 Wochen. In den letzten paar Wochen werden die Schwangerschaftskontrollen in kürzeren Abständen durchgeführt, das heisst etwa alle 2 Wochen. Die letzte Schwangerschaftskontrolle erfolgt in etwa am errechneten Geburtstermin. Falls das Kind am Geburtstermin nicht geboren wird, werden die Schwangere und das ungeborene Kind bis zur Geburt noch engmaschiger als vorher überwacht, das heisst in etwa alle 2 bis 3 Tage. Somit erfolgen Schwangerschaftskontrollen in einer unkomplizierten Schwangerschaft in der Regel zwischen der 6. und 8. Schwangerschaftswoche, der 10. und 12. Schwangerschaftswoche, der 15. und 17. Schwangerschaftswoche, der 21. und 22. Schwangerschaftswoche, der 26. und 27. Schwangerschaftswoche, der 31. und 32. Schwangerschaftswoche, der 35. und 36. Schwangerschaftswoche und zwischen der 38. und 40. Schwangerschaftswoche.

Ultraschalluntersuchungen sind grundsätzlich jederzeit in der Schwangerschaft möglich, aber bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf reichen eine Ultraschalluntersuchung im zweiten Schwangerschaftsmonat zur Feststellung der Schwangerschaft und zum Ausschluss einer Schwangerschaft in Gewebe ausserhalb der Gebärmutterhöhle, einer Extrauteringravidität, und zwei Ultraschalluntersuchungen im weiteren Verlauf der Schwangerschaft in der Regel aus.

Zwischen der 10. und 13. Schwangerschaftswoche geht es in erster Linie darum, in welcher Schwangerschaftswoche die Schwangere ist, damit auch der genaue Geburtstermin berechnet werden kann. Zwischen der 20. und 23. Schwangerschaftswoche wird besonders nach Fehlbildungen der kindlichen Organe gefahndet. Falls aus medizinischen Gründen notwendig, kann eine weitere Ultraschalluntersuchung zwischen der 30. und 33. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Solche Gründe können eine Fehllage des Mutterkuchens und andere Kindslagen als die Schädellage sein. Von einer Fehllage des Mutterkuchens, in der Fachsprache Placenta praevia, wird gesprochen, wenn der Mutterkuchen in der Gebärmutter in der Nähe des Gebärmutterhalses liegt und den inneren Muttermund teilweise oder ganz überdeckt. Als Kindslage wird die Position bezeichnet, in der sich das Kind in der Gebärmutter befindet. Bei der Schädellage liegt das Kind mit dem Kopf nach unten ins Becken der Mutter zeigend in der Gebärmutter. Sowohl die Lage des Mutterkuchens als auch die Kindslage müssen für die Planung der Geburt bekannt sein. Eine Fehllage des Mutterkuchens und eine andere Kindslage als die Schädellage können eine Geburt auf dem natürlichen Weg über die Scheide verunmöglichen.

Treten während einer Schwangerschaft Komplikationen bei Mutter und/oder Kind auf, werden ebenfalls weitere Ultraschalluntersuchung zur Überwachung des Zustandes und der Entwicklung des Kindes durchgeführt.

Durchführung der Schwangerschaftskontrollen durch Arzt oder Hebamme

Verläuft die Schwangerschaft unkompliziert, können sechs der sieben vorgesehenen Schwangerschaftskontrollen von einer Hebamme durchgeführt werden. Bei Risikoschwangerschaften ist jedoch eine Zusammenarbeit der Hebamme mit einem Arzt vorgeschrieben. Eine Risikoschwangerschaft ist eine Schwangerschaft, bei der ein höheres Risiko für Erkrankungen oder Komplikationen der Mutter oder des Kindes während der Schwangerschaft besteht. Sind schon Anzeichen von Komplikationen oder Erkrankungen bei Mutter oder Kind vorhanden, darf die Hebamme die Schwangere nur nach ärztlicher Anordnung betreuen.

Ablauf der ersten Schwangerschaftskontrolle

Die erste Schwangerschaftskontrolle wird in der Regel bis zur 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Für die erste Schwangerschaftskontrolle sind rund 40 Minuten vorgesehen. Der Frauenarzt oder die Hebamme möchte die Schwangere beziehungsweise die zukünftigen Eltern im Rahmen dieser ersten Schwangerschaftskontrolle näher kennen lernen, um eine Beziehung aufzubauen und etwas über den Gesundheitszustand der Schwangeren und über von ihr oder ihrem Partner durchgemachte Krankheiten zu erfahren. Dadurch können der Arzt oder die Hebamme bereits mögliche Probleme während der Schwangerschaft und Geburt erkennen.

Besonders wichtig für den die Schwangere betreuenden Arzt oder die Hebamme sind am Anfang der Schwangerschaft persönliche Daten der Schwangeren wie ihr Alter, ihr Beruf und ihre Lebensgewohnheiten, ihre momentanen psychischen Belastungen sowie Ernährung, Sport, Rauchen und Alkohol. Zudem sind Angaben zu früheren oder jetzigen Erkrankungen, die die Schwangerschaft beeinflussen könnten, einschliesslich Allergien sowie Operationen, und natürlich auch Angaben zum Menstruationszyklus, zu früheren Schwangerschaften, Geburten und Fehlgeburten für den Arzt oder die Hebamme wichtig. Aus den Angaben zum Menstruationszyklus kann der Arzt den ungefähre Geburtstermin berechnen. Auch über regelmässig von der Schwangeren eingenommene Medikamente sollte der Arzt oder die Hebamme Bescheid wissen, da gewisse Medikamente dem noch ungeborenen Kind Schaden zufügen können.

Anschliessend an das Gespräch ist die erste Kontrolle mit einer ärztlichen Untersuchung der Schwangeren verbunden. Dazu gehört das Abhören von Herz und Lunge und die Messung des Blutdrucks, um sich ein Bild vom allgemeinen Gesundheitszustand der Schwangeren zu machen. Auch das Abtasten der Brüste auf Knoten gehört zur umfassenden Untersuchung. Durch eine Tastuntersuchung von der Scheide aus kann der Frauenarzt einen ersten Eindruck davon bekommen, ob das Becken der Schwangeren weit genug für eine natürliche Geburt sein wird. Zudem lässt sich so in der Frühschwangerschaft auch die ungefähre Grösse der Gebärmutter bestimmen und ob die Gebärmutter entsprechend der Schwangerschaftswoche entwickelt ist.

Der Frauenarzt oder die Hebamme achten ausserdem auf das Gewicht der Schwangeren. Das Gewicht am Anfang der Schwangerschaft gibt den Ernährungszustand vor der Schwangerschaft an. Eine plötzliche Gewichtszunahme kann auf eine im Volksmund als Schwangerschaftsvergiftung bezeichnete Komplikation hindeuten. Ein Gewichtsverlust kann dagegen ein Anzeichen dafür sein, dass das Baby zu langsam wächst, weil die Versorgung über den Mutterkuchen eingeschränkt ist. Auch eine falsche Ernährung der Schwangeren oder ein starkes Schwangerschaftserbrechen, eine Hyperemesis gravidarum, können eine Gewichtsabnahme der Schwangeren zur Folge haben.

Der Blutdruck der Schwangeren wird von der ersten bis zur letzten Schwangerschaftskontrolle regelmässig gemessen. Zu hoher Blutdruck gegen Ende der Schwangerschaft kann ein Zeichen für einen durch die Schwangerschaft hervorgerufenen Bluthochdruck, eine sogenannte Schwangerschaftsvergiftung, sein.

Ferner achtet der Arzt oder die Hebamme auf Krampfadern oder Wassereinlagerungen. Übermässige Wassereinlagerungen gegen Ende der Schwangerschaft können ein weiteres Warnzeichen für eine Schwangerschaftsvergiftung sein.

In der Regel werden bei der ersten Schwangerschaftskontrolle mehrere Abstriche der Scheide und des Gebärmuttermundes gemacht. Ein Abstrich ist eine Untersuchung, bei der mit einem Tupfer ganz wenig Material von einer Schleimhautoberfläche entnommen wird. Dieses Material wird danach unter dem Mikroskop untersucht. Vom Gebärmuttermund wird ein Krebsvorsorgeabstrich entnommen, von der Scheide etwas Flüssigkeit, die vom Spezialisten auf eine Infektion mit Bakterien kontrolliert wird. Damit kann der Arzt frühzeitig Veränderungen des Gebärmuttermundes im Sinne eines Tumors oder Infektionen in der Scheide erkennen und behandeln. Ein möglicher Tumor könnte ansonsten bösartig werden und sich im ganzen Körper verteilen. Infektionen der Scheide könnten ohne entsprechende Behandlung zu einem sogenannten Amnioninfektionssyndrom, das eine Infektion von Fruchthöhle, Eihäuten, Mutterkuchen und eventuell dem Kind während der Schwangerschaft oder unter der Geburt ist, und zu einem vorzeitigen Blasensprung führen, also einem zu frühen Platzen der Fruchtblase.

In einer Blutentnahme werden im Blut der Schwangeren die Blutgruppe der Mutter mit dem sogenannten Rhesusfaktor und der Gehalt an rotem Blutfarbstoff bestimmt. Der Rhesusfaktor ist eine bestimmte Blutgruppeneigenschaft. Je nachdem, wie dieser Rhesusfaktor bei der Mutter und beim Kind ist, kann es beim Kind zu schwerwiegenden Komplikationen während der Schwangerschaft kommen. Es wird von einer sogenannten Rhesusunverträglichkeit oder Blutgruppenunverträglichkeit gesprochen. Anhand des Rhesusfaktors der Mutter kann abgeschätzt werden, ob eine Rhesusunverträglichkeit zwischen der Mutter und dem Kind möglich ist und ob eine engmaschigere Kontrolle oder gar Behandlung notwendig ist. Das Ergebnis der Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors werden der Schwangeren vom Arzt mitgeteilt. Im Blut der Schwangeren wird ebenfalls nach Merkmalen noch aktiver oder bereits durchgemachter Infektionen wie beispielsweise Röteln, Toxoplasmose oder Hepatitis B, die in der Schwangerschaft eine Bedeutung spielen können, gesucht.

Im Urin der Schwangeren werden ebenfalls verschiedene Messungen gemacht. Die Analyse der Proteinwerte im Urin zeigt, ob die Nieren der Schwangeren die Belastungen durch die Schwangerschaft gut verkraften. Hohe Proteinwerte können eine Harnwegsentzündung anzeigen. Bei einer Harnwegsentzündung kann es zudem weisse Blutkörperchen und Nitrit im Urin haben. In der späteren Schwangerschaft können hohe Proteinwerte im Urin aber auch ein Anzeichen für eine eingeschränkte Nierentätigkeit bei einer im Volksmund als Schwangerschaftsvergiftung bezeichneten Komplikation sein. Durch die Untersuchung des Urins bei jeder Schwangerschaftskontrolle auf Eiweiss und durch Blutdruckkontrollen kann eine beginnende Schwangerschaftsvergiftung in den meisten Fällen rechtzeitig festgestellt und behandelt werden. Wenn im Urin wiederholt hohe Zuckerwerte gefunden werden, kann dies auf einen Schwangerschaftsdiabetes (Diabetes mellitus) hinweisen. Ein solcher Schwangerschaftsdiabetes kann sich bei manchen Frauen während der Schwangerschaft entwickeln. Meist verschwindet ein solcher Schwangerschaftsdiabetes nach der Geburt wieder.

Bei der ersten Schwangerschaftskontrolle ist auch eine Ultraschalluntersuchung von der Scheide aus vorgesehen. Mit Hilfe des Ultraschalls können die Grösse der Gebärmutter, die Grösse des Kindes im Mutterleib und damit die genaue Schwangerschaftswoche und der voraussichtliche Geburtstermin bestimmt werden. Es ist wichtig, dass die Schwangerschaft in der Gebärmutterhöhle und nicht ausserhalb ist, wie es bei einer sogenannten Eileiterschwangerschaft der Fall ist. Dies kann mit dem Ultraschall gezeigt werden. Ab der 6. bis 8. Schwangerschaftswoche kann im Ultraschall der kindliche Herzschlag gesehen werden. In der 10. bis 13. Schwangerschaftswoche muss der Arzt im Ultraschall überprüfen, ob es sich um eine Mehrlings-Schwangerschaft, und wenn ja, um was für eine Mehrlings-Schwangerschaft handelt.  Der Arzt prüft im Ultraschall den Körper des ungeborenen Kindes auf schwere Fehlbildungen. So misst der Arzt im Ultraschall die Dicke der Nackenfalte des Kindes. Man bezeichnet das als Nackentransparenz-Messung. Diese Messung wird, falls das von der Schwangeren gewünscht wird, im Rahmen des sogenannten Ersttrimester-Screenings durchgeführt.Eine verdickte Nackenfalte kann zusammen mit verschiedenen Parametern aus dem Blut der Schwangeren ein Hinweis auf eine Trisomie 21, das sogenannte Down-Syndrom, sein. Eine Trisomie 21 ist eine falsche Weitergabe der Erbinformation, sodass das Kind zu viel Erbinformation erhält. Eine Trisomie 21 führt in den meisten Fällen zu einer Fehlgeburt während der Schwangerschaft, teilweise werden Kinder aber auch geboren und können dann unterschiedlich stark geistig und körperlich behindert sein. Detaillierte Erklärungen zu den Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft finden Sie im Kapitel 'Untersuchungen in der Schwangerschaft, Titel "Ultraschalluntersuchung".

Abschliessend geben der Arzt oder die Hebamme dem schwangeren Paar Informationen bezüglich des optimalen Verhaltens während der folgenden Zeit der Schwangerschaft. Diese Informationen beinhalten die Lebensführung, körperliche Betätigung, Sport, Reisen, Sex, Rauchen, Medikamente und Alkohol. Die Schwangere wird darüber aufgeklärt, dass sie während der ersten 12 Schwangerschaftswochen das Vitamin Folsäure einnehmen sollte, um kindlichen Fehlbildungen wie der Spina bifida oder der Anenzephalie vorzubeugen. Diese Schutzwirkung der Folsäure ist aber nur gegeben, wenn schon vor dem Eintreten einer Schwangerschaft ausreichend Folsäure mit der Nahrung oder in Form von Vitaminpräparaten eingenommen wird. Als Spina bifida wird in der Fachsprache der sogenannte offene Rücken bezeichnet. Die Entwicklung der Wirbelsäule und des Rückenmarks sind dabei gestört. Unter Anenzephalie versteht man das Fehlen grosser Teile des Gehirns und des Schädelknochens. Beide Formen führen zu unterschiedlich starken körperlichen und geistigen Behinderungen. Teils sind die Kinder gar nicht lebensfähig. Detaillierte Erklärungen zur Einnahme von Folsäure vor einer geplanten Schwangerschaft und am Anfang der Schwangerschaft finden Sie im Kapitel "Folsäure".

Arzt oder Hebamme informieren das schwangere Paar zudem über die weiteren Schwangerschaftskontrollen und Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft und über mögliche Untersuchungen wie den Ersttrimester-Test, den AFP Test oder den AFPplus Test zur Abschätzung des Risikos für Trisomie 21, Spina bifida oder Anenzephalie. Ferner geben sie der Schwangeren Informationen über die Untersuchung von Gewebe aus dem Mutterkuchen, die sogenannte Chorionzottenbiopsie, und die Fruchtwasseruntersuchung, die sogenannte Amniozentese, die Erkrankungen des ungeborenen Kindes bestätigen oder ausschliessen können.

Ablauf der weiteren Schwangerschaftskontrollen

Die weiteren Schwangerschaftskontrollen sind in der Regel weniger zeitaufwendig als die erste Schwangerschaftskontrolle. Der Frauenarzt oder die Hebamme erkundigen sich nach dem Verlauf und dem Befinden der Schwangeren und nach aufgetretenen Fragen. In einer anschliessenden Untersuchung kontrollieren der Frauenarzt oder die Hebamme die Grösse der Gebärmutter und die Lage des Kindes in der Gebärmutter, indem sie den Bauch der Schwangeren abtasten. Der Muttermund kann durch Tasten von der Scheide aus kontrolliert werden. Eine vorzeitige Öffnung des Muttermundes kann damit rechtzeitig erkannt werden. Die Untersuchung des Gebärmutterhalses wird bei den routinemässigen Schwangerschaftskontrollen vorgenommen oder wenn der Verdacht auf ein vorzeitiges Öffnen des Muttermundes, zum Beispiel bei vorzeitigen Wehen, besteht. Bei Bedarf wird auch ein Scheidenabstrich zur Untersuchung auf Bakterien entnommen.

Routinemässig werden bei jeder Schwangerschaftskontrolle Gewicht und Blutdruck der Schwangeren gemessen und der Urin der Schwangeren untersucht. Ferner achten der Arzt oder die Hebamme auf Krampfadern oder Wassereinlagerungen.

In grösseren Intervallen sind Blutentnahmen vorgesehen. Wurde bei der ersten Schwangerschaftskontrolle festgestellt, dass die Schwangere Rhesus-negativ ist, wird ihr in der Regel während der Schwangerschaftskontrolle zwischen der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche und kurz nach der Geburt ein Medikament gespritzt, das eine Unverträglichkeitsreaktion aufgrund einer Rhesusunverträglichkeit zwischen Mutter und Kind und deren Folgen während der bestehenden und möglichen späteren Schwangerschaften verhindern soll. Der sogenannte Rhesusfaktor ist eine Blutgruppeneigenschaft. Hat die Schwangere diesen Faktor nicht, ist also Rhesus-negativ, und hat aber das Kind den Faktor, ist Rhesus-positiv, besteht eine Rhesusunverträglichkeit. Bei dieser Rhesusunverträglichkeit kann das Abwehrsystem das ungeborene Kind als Eindringling erkennen, der ihm schaden möchte, und deshalb Abwehrstoffe zur Selbstverteidigung herstellen, die dem Kind grossen Schaden zufügen können.

Im Rahmen der Schwangerschaftskontrollen wird bei Rhesus-negativen Frauen regelmässig nach Abwehrstoffen gegen den Rhesusfaktor, eine bestimmte Blutgruppeneigenschaft auf den roten Blutkörperchen, gesucht. Solche Abwehrstoffe würden darauf hindeuten, dass eine Unverträglichkeitsreaktion zwischen Mutter und Kind aufgrund einer Rhesusunverträglichkeit bereits stattgefunden hat. Im Blut der Schwangeren wird ferner nach Merkmalen aktiver oder durchgemachter Infektionen gesucht.

Falls von der Schwangeren gewünscht, können Bluttests durchgeführt werden, mit denen sich das Risiko des ungeborenen Kindes für eine Trisomie 21, das sogenannte Down-Syndrom, und für eine Spina bifida oder eine Anenzephalie abschätzen lässt. Bei der Spina bifida handelt es sich um den sogenannten offenen Rücken, bei der Anenzephalie hat sich die Schädeldecke nicht geschlossen und es fehlen in unterschiedlichem Umfang Teile der Kopfhaut, des knöchernen Schädeldaches, der Hirnhäute und des Gehirns. Sowohl das Ersttrimester-Screening zur Abschätzung des Risikos für Trisomie 21 als auch der AFP Test zur Abschätzung des Risikos für Spina bifida und Anenzephalie und der AFPplus Test zur Abschätzung des Risikos für Trisomie 21, Spina bifida und Anenzephalie werden in den entsprechenden Kapiteln detailliert erklärt.

Es sind zwei Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft vorgesehen, eine zwischen der 10. bis 13. und eine zwischen der 20. bis 23. Schwangerschaftswoche. Falls aus medizinischen Gründen notwendig, kann eine weitere Ultraschalluntersuchung in der 30. bis 33. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.

Im Rahmen der Ultraschalluntersuchung zwischen der 10. und 13. Schwangerschaftswoche werden, wie bei der ersten Schwangerschaftskontrolle erklärt, die Grösse des Kindes im Mutterleib und damit die genaue Schwangerschaftswoche und der voraussichtliche Geburtstermin bestimmt. Der Arzt überprüft zusätzlich, ob es sich um eine Mehrlings-Schwangerschaft, zum Beispiel mit Zwillingen, handelt. Er kontrolliert den Körper des ungeborenen Kindes auf schwere Fehlbildungen. Der Arzt misst im Ultraschall die Dicke der Nackenfalte des Kindes. Man bezeichnet das als Nackentransparenz-Messung. Diese Messung wird, falls das von der Schwangeren gewünscht wird, im Rahmen des sogenannten Ersttrimester-Screenings durchgeführt. Eine verdickte Nackenfalte kann zusammen mit verschiedenen Parametern aus dem Blut der Schwangeren ein Hinweis auf Trisomie 21, das sogenannte Down-Syndrom, sein.

Bei der Ultraschalluntersuchung zwischen der 20. bis 23. Schwangerschaftswoche wird das Wachstum des Kindes im Mutterleib beurteilt. Ferner wird nach Fehlbildungen des Kindes gesucht. Auch die Lage des Mutterkuchens in der Gebärmutter und die Menge des Fruchtwassers werden beurteilt. Detaillierte Erklärungen zu den Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft finden Sie im Kapitel 'Untersuchungen in der Schwangerschaft' mit dem Titel "Ultraschalldiagnostik".

Der Arzt oder die Hebamme fragen die Schwangere nach Kindsbewegungen. Die von der Schwangeren gespürten Kindsbewegungen sind ein gewisser Anhaltspunkt über das Wohlbefinden des ungeborenen Kindes. Ein gesundes Kind bewegt sich in der Regel viel und oft. Ein krankes Kind hat in der Regel keine Kraft und keine Energiereserven, so dass es sich entsprechend weniger bewegt. Werden die Kindsbewegungen von der Mutter anders als gewohnt wahrgenommen, wird der Zustand des ungeborenen Kindes mittels Herzton-Wehenschreibung, der sogenannten Kardiotokographie (CTG), Ultraschalluntersuchungen und anderen Untersuchungen überprüft.

Falls die Schwangere über Wehen berichtet, wird eine Herzton-Wehenschreibung, eine sogenannte Kardiotokographie (CTG), durchgeführt. Im Normalfall treten Wehen erst gegen Ende der Schwangerschaft auf. So ist eine Kardiotokographie auch erst gegen Ende der Schwangerschaft notwendig. Hierbei werden die Herztöne des Kindes im Mutterleib und eventuell vorhandene Wehen aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen geben Aufschluss über das kindliche Wohlbefinden, speziell unter der Belastung durch Wehen. Nach Erreichen des errechneten Geburtstermins wird eine Herzton-Wehenschreibung zweimal wöchentlich durchgeführt, um den Zustand des ungeborenen Kindes engmaschig überwachen zu können. Alle Details zur Herzton-Wehenschreibung finden Sie im Kapitel "CTG".

Anhand der Untersuchungsergebnisse bespricht der Arzt oder die Hebamme mit der Schwangeren, ob die bevorstehende Geburt auf natürlichem Weg über den Gebärmuttermund und die Scheide möglich ist oder ein Kaiserschnitt nötig ist. Der Zeitpunkt eines notwendigen Kaiserschnitts wird festgelegt. Die Schwangere kann jederzeit ihre eigenen Wünsche und Ängste hinsichtlich der Schwangerschaft und der bevorstehenden Geburt einbringen.

Schwangerschaftskontrollen nach Erreichen des errechneten Geburtstermins

Nach dem Erreichen des errechneten Geburtstermins wird die Schwangere besonders engmaschig betreut. Denn eine Überschreitung des errechneten Geburtstermins bedeutet immer ein Risiko für das Kind. Die grösste Bedrohung ist dabei der alternde Mutterkuchen, der seine Aufgaben nicht mehr ausreichend erledigen kann. In der Fachsprache wird von einer sogenannten Plazentainsuffizienz gesprochen. Die Folge ist, dass das Baby im Mutterleib nicht mehr genug Sauerstoff und Nährstoffe bekommt. Um eine Verschlechterung des kindlichen Wohlbefindens rechtzeitig erkennen zu können, werden die Schwangerschaftskontrollen nach Erreichen des errechneten Geburtstermins etwa alle 2 bis 3 Tage mit Kardiotokographie und bei Bedarf Ultraschall durchgeführt.

 

Der Frauenarzt oder die Hebamme kontrollieren zudem die Grösse der Gebärmutter und die Lage des Kindes in der Gebärmutter, indem sie den Bauch der Schwangeren abtasten. Der Muttermund wird durch Tasten von der Scheide aus kontrolliert und damit festgestellt, ob er schon auf die Geburt vorbereitet ist.

 

Eine Herzton-Wehenschreibung, eine sogenannte Kardiotokographie (CTG), wird bei jeder Schwangerschaftskontrolle nach Erreichen des errechneten Geburtstermins durchgeführt. Hierbei werden die Herztöne des Kindes im Mutterleib und eventuell vorhandene Wehen aufgezeichnet. Diese Untersuchung gibt Aufschluss über das kindliche Wohlbefinden, speziell unter der Belastung durch Wehen. Alle Details zur Herzton-Wehenschreibung finden Sie im Kapitel "CTG".

Mittels einer Ultraschalluntersuchung wird zudem nach Erreichen des errechneten Geburtstermins der Zustand des Mutterkuchens und die Menge des Fruchtwassers beurteilt. Bei einer zunehmenden Alterung des Mutterkuchens und einer Abnahme der Fruchtwassermenge wird die Einleitung der Geburt erwogen.

Anhand der Untersuchungsergebnisse bespricht der Arzt oder die Hebamme mit der Schwangeren, ob die Schwangerschaft bei der Übertragung mit der Einleitung einer Geburt beendet werden sollte oder ob noch länger abgewartet werden kann und ob die bevorstehende Geburt auf normalem Weg möglich ist oder ein Kaiserschnitt gemacht werden muss, wobei die Wünsche der Schwangeren in die Planung einbezogen werden.

Schwangerschaftskontrollen bei einer Risikoschwangerschaft

Die meisten Schwangerschaften verlaufen problemlos und unkompliziert und sind nur von lästigen Schwangerschaftsbeschwerden begleitet. Treten bei einer Schwangeren bestimmte Risikofaktoren auf, ist das noch kein Grund zur Panik. Durch eine engmaschigere Schwangerschaftsvorsorge und die heute zur Verfügung stehenden diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten muss eine Risikoschwangerschaft in der Regel nicht schwieriger verlaufen als eine normale Schwangerschaft. Die durch die Risikoschwangerschaft bedingten zusätzlichen Schwangerschaftskontrollen und die medizinisch notwendigen zusätzlichen Untersuchungen, wie etwa eine Fruchtwasseruntersuchung, werden in der Schweiz von der Krankenkasse übernommen.

 

Zur Einstufung einer Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft führen ein Alter der Schwangeren von unter 18 Jahren oder über 35 Jahren bei Schwangeren, die ihr erstes Kind erwarten, beziehungsweise von über 40 Jahren bei Schwangeren, die schon ein Kind geboren haben. Mehrlings-Schwangerschaften, also Schwangerschaften mit gleichzeitig zwei oder mehr Kindern, zählen ebenso zu den Risikoschwangerschaften wie Schwangerschaften von Frauen, die schon mehr als vier Kinder geboren haben. Schwangerschaften nach Sterilitätsbehandlungen, Schwangerschaften nach zwei oder mehr der Schwangerschaft vorausgegangenen Fehlgeburten und Schwangerschaften nach Komplikationen bei früheren Geburten werden ebenfalls als Risikoschwangerschaften bezeichnet. Auch bei Blutungen in der Schwangerschaft und beim Verdacht auf Fehlbildungen des ungeborenen Kindes wird die Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft eingeordnet.

Eine Blutgruppenunverträglichkeit wie beispielsweise die Rhesusunverträglichkeit, Lageanomalien des Kindes wie die Beckenendlage und die Querlage, eine vorbestehende Zuckerkrankheit oder ein Schwangerschaftsdiabetes sowie ein Schwangerschaftsbluthochdruck führen dazu, dass eine Schwangere als Risikoschwangere bezeichnet wird. Ist das Wachstum des Kindes verzögert oder das Kind sehr gross, ist die Menge des Fruchtwassers vermindert oder vermehrt, bestehen bei der Schwangeren akute Allgemeinerkrankungen, aktive Infektionen oder chronische Erkrankungen, dann wird diese Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft eingestuft.

Eine Muttermundschwäche, vorzeitige Wehen, ein vorzeitiger Blasensprung oder Komplikationen des Mutterkuchens wie etwa eine Plazenta praevia lassen eine Schwangerschaft zur Risikoschwangerschaft werden. Ein anhaltender Medikamenten-, Alkohol-, Nikotin- oder Drogenkonsum der Schwangeren, ein Nierenversagen beziehungsweise fehlende Organe wie eine Niere bei der Schwangeren sowie Störungen der Blutgerinnung der Schwangeren stellen ebenfalls ein Risiko in der Schwangerschaft dar.

Autor/in:Dr. Julia Feucht, Ärztin
Editor/in:Dr. med. Sidonie Achermann, Ärztin
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Zuletzt geändert:05.11.2016Zum Seitenanfang
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